verabschiedet am 1. September 2012 an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des VSS in Zürich
Eine Hochschule als Wissenschaftsstätte für Forschung und Lehre ist immer eine gesellschaftliche Institution. Nur eine in der Gesellschaft verankerte Hochschule geniesst das Vertrauen und die Unterstützung, welche die Wissenschaft und die Bildung brauchen, um sich entfalten zu können, um die Gesellschaft mit ihren Erkenntnissen zu fördern und weiterzuentwickeln. Die Gesellschaft trägt dabei die Verantwortung für die Hochschule, lässt ihr aber die Möglichkeit, sich selbständig zu organisieren. Das Dogma des New Public Management, oft eine im gleichen Atemzug mit der Privatisierung von öffentlichen Aufgaben genannte Forderung, verlangt eine Unabhängigkeit der Hochschulen entsprechend marktorientierten Managementprinzipien. Dabei werden Hochschulen als Unternehmungen verstanden und RektorInnen definieren sich selbst als CEOs[1]. Statt an den Erkenntnissen der Wissenschaft und den gesellschaftlichen Interessen orientiert sich die Hochschule an Rankings, an der sogenannten Arbeitsmarktfähigkeit der Studierenden und an dem wirtschaftlichen Nutzen.