Resolution «Forderungen der Studierenden… »

… an das neugewählte Schweizer Parlament Verabschiedet von den Delegierten am 10. November 2019 anlässlich der 173. Delegiertenversammlung in Neuenburg. Der Verband Schweizer Studierendenschaften fordert die Politik auf Massnahmen zu ergreifen, um die Qualität des Schweizer Bildungs- und Forschungsraumes aufrechtzuerhalten. Resolution vom 10. November 2019

Die Schweizer Studierenden sind sich einig: Nein zur Abschaffung des Studierenden-GA!

Angesichts der Bedeutung, die Kosten für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs für die Studierenden erschwinglich zu halten, lehnt der VSS die von der SBB geplante Preiserhöhung ab. Anlässlich der 172. Delegiertenversammlung des Verbands der Schweizer Studierendenschaften (VSS) in Bern verabschiedeten die Mitglieder eine Resolution gegen die Abschaffung des GA für Studierende zwischen 25 und 30. … Read more

Resolution „Studieren und Erwerbsarbeit“

Ausgearbeitet, verfasst und den Delegierten zur Abstimmung vorgelegt von der HoPoKo. Verabschiedet an der 167. Delegiertenversammlung im November 2016 in Basel. Eine der zentralsten inhaltlichen Forderungen des VSS ist seit jeher Chancengerechtigkeit: Ein Studium muss allen fähigen und motivierten Personen offen stehen. Niemand soll ein Studium abbrechen müssen oder gar nicht erst beginnen können, weil … Read more

Unternehmenssteuerreform III

Resolution zur Unternehmenssteuerreform III (USR III)Ausgearbeitet, verfasst und den Delegierten zur Abstimmung vorgelegt vom VSS-Bureau. Verabschiedet an der 166. Delegiertenversammlung im April 2016 in Bern. Nein zu Sparmassnahmen in der Bildung! Der Verband der Schweizer Studierendenschaften befürchtet, dass durch die Unternehmenssteuerreform III (USR III) geringere Staatseinnahmen resultieren werden. Diese werden als kritisch betrachtet, falls Massnahmen … Read more

Promotionsrecht FH

Resolution 3. Zyklus an Fachhochschulen: Ausgearbeitet, verfasst und den Delegierten zur Abstimmung vorgelegt von der Hochschulpoli-tischen Kommission des VSS. Verabschiedet an der 164. Delegiertenversammlung im Mai 2015 in Zürich. Hochschultypen stärken: Fachhochschulen brauchen das Promotionsrecht! Die Fachhochschulen sollen ihr spezifisches anwendungs- und praxisorientiertes Profil weiter ausbilden, um Lehre und Forschung auf wissenschaftlich hohem Niveau betreiben … Read more

Demokratische Autonomie statt Abhängigkeit!

verabschiedet am 1. September 2012 an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des VSS in Zürich

Eine Hochschule als Wissenschaftsstätte für Forschung und Lehre ist immer eine gesellschaftliche Institution. Nur eine in der Gesellschaft verankerte Hochschule geniesst das Vertrauen und die Unterstützung, welche die Wissenschaft und die Bildung brauchen, um sich entfalten zu können, um die Gesellschaft mit ihren Erkenntnissen zu fördern und weiterzuentwickeln. Die Gesellschaft trägt dabei die Verantwortung für die Hochschule, lässt ihr aber die Möglichkeit, sich selbständig zu organisieren. Das Dogma des New Public Management, oft eine im gleichen Atemzug mit der Privatisierung von öffentlichen Aufgaben genannte Forderung, verlangt eine Unabhängigkeit der Hochschulen entsprechend marktorientierten Managementprinzipien. Dabei werden Hochschulen als Unternehmungen verstanden und RektorInnen definieren sich selbst als CEOs[1]. Statt an den Erkenntnissen der Wissenschaft und den gesellschaftlichen Interessen orientiert sich die Hochschule an Rankings, an der sogenannten Arbeitsmarktfähigkeit der Studierenden und an dem wirtschaftlichen Nutzen.

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Die Studentische Partizipation sichert die Qualität

verabschiedet am 1. September 2012 an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des VSS in ZürichDer VSS erwartet, dass die Versprechen in die Tat umgesetzt werden und bald die studentische Beteiligung und der Einbezug weiterer Hochschulangehörigen in der Qualitätssicherung und Akkreditierung der Hochschulbildung gänzlich gewährleistet sind.

Dieses Versprechen ist so alt wie die Bologna-Reform, wird aber nicht von allen AkteurInnen der Schweizer Hochschullandschaft gleich verstanden und umgesetzt. Das Thema der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung hat seit das neue, aber noch nicht in Kraft gesetzte, eidgenössische Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz angenommen wurde, an Wichtigkeit und (medialer) Aufmerksamkeit gewonnen.

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Employability: Bedürfnisse des Arbeitsmarktes statt unabhängige Kompetenzvermittlung an den Hochschulen

verabschiedet am 1. September 2012 an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des VSS in Zürich

Im Rahmen der Bologna-Reform wurde unter anderem das Schlagwort Employability eingeführt. Employability ist ein schwierig zu definierendes Konzept. Es handelt sich um mehr als um den Zugang zum Arbeitsmarkt. Employability bedeutet im Kontext der Universitäten, dass akademische Kompetenzen vermittelt werden, welche die AbsolventInnen befähigen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Die European Higher Education Area (EHEA) definiert Employability als eines ihrer wichtigsten Ziele und Prioritäten der Hochschulbildung und beschreibt sie folgendermassen: die “ability to gain initial employment, to maintain employment, and to be able to move around within the labour market.“

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Keine Qualitätssicherung zum Spottpreis

verabschiedet am 18. November 2012 an der Delegiertenversammlung des VSS in Bern

Seit Beginn des Bologna-Prozess 1999, und seit 2003 insbesondere[1], ist die  (europäische) Qualitätssicherung integraler Bestandteil der Hochschullandschaft(en). Ebenfalls seit 2003 werden Studierende als sogenannte „full partners“ im Bereich der Hochschulbildung anerkannt – folglich auch im Bereich der Akkreditierung und Qualitätssicherung[2]. In den verschiedenen externen[3] Qualitätssicherungsverfahren an Hochschulen bilden Studierende Teil des ExpertInnenpanels und tragen bei den Prozessen Verantwortung, liefern Inputs, werten aus und beteiligen sich konstruktiv. Studierende sind per Definition unabdingbarer Bestandteil des Panels[4]. Zu einem klassischen Verfahren gehört die Evaluation der Unterlagen, die Vorbereitung der Visite vor Ort, die Teilnahme an dieser und im Anschluss das Verfassen eines Schlussberichtes.

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